Wissenschaft

Initiative "Wissenschaftsfreiheitsgesetz"

Auf Initiative von Bundesforschungsministerin Annette Schavan hat das Bundeskabinett in der vergangenen Legislaturperiode die Eckpunkte für die Initiative "Wissenschaftsfreiheitsgesetz" beschlossen. Bereits im Bundeshaushalt 2009 konnten deutlich größere Freiräume für die Forschungseinrichtungen, vor allem in den Bereichen Haushalt und Personal, verankert werden. Schavan: "Die deutsche Forschung ist vor allem im internationalen Wettbewerb noch konkurrenzfähiger geworden. Diesen Weg werden wir bei der Fortführung der Initiative konsequent fortsetzen, um langfristig die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit des Wissenschaftssystems zu sichern."

Wesentliche Elemente der Initiative "Wissenschaftsfreiheitsgesetz" wurden auf Initiative von Bundesforschungsministerin Annette Schavan mit dem Bundeshaushalt 2009 auf den Weg gebracht. Damit hat das Parlament in einem ersten Schritt die forschungspolitische Zielsetzung der Bundesregierung untermauert, den Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen mehr  Selbstständigkeit und Flexibilität zu gewähren. Für die MPG, DFG, FhG, die Helmholtz-Zentren und die Einrichtungen der Leibniz-Gemeinschaft wurde so in den fünf Kernbereichen der Initiative - Haushalt, Personal, Beteiligungen, Bau und Beschaffung - der Grundstein für weitergehende Flexibilisierungen gelegt.

Die bestehenden haushaltsrechtlichen Spielräume konnten signifikant erhöht werden. Im Personalbereich können die Forschungseinrichtungen in deutlich stärkerem Maße als bisher auf dem internationalen Markt für wissenschaftliche Spitzenkräfte agieren und diesen auch im Vergleich zu starker ausländischer Konkurrenz attraktive Vertragskonditionen anbieten. Die Möglichkeiten für Unternehmensbeteiligungen und Ausgründungen wurden in einem ersten Schritt verbessert. Baumaßnahmen können mit mehr Eigenverantwortung geplant und durchgeführt werden. Mit der im Juni 2010 im Rahmen der Novellierung der Vergabeordnung eingefügten Forschungsklausel wird zudem der Wissenschaft künftig ein deutlich effizienteres Beschaffungswesen ermöglicht. Schavan: "Durch die Neuregelung werden die Forschungseinrichtungen weiter darin unterstützt, dass sie die ihnen zur Verfügung stehenden Mittel für die Erreichung ihrer Ziele sinnvoll und wirtschaftlich einsetzen können. Bislang bestehende formale Ausschreibungserfordernisse für Beschaffungen und Dienstleistungen im Wissenschaftsbereich gehören damit der Vergangenheit an."

Die bisherigen Erfahrungen zeigen: Wichtige Impulse konnten im Rahmen der Initiative "Wissenschaftsfreiheitsgesetz" bereits gesetzt werden. Es ist allerdings erforderlich, die Innovationsfähigkeit des Wissenschaftssystems langfristig zu sichern, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands auch künftig zu erhalten und zu steigern. Hier besteht weiterhin dringender Handlungsbedarf: Der Koalitionsvertrag lässt daher klar den Willen erkennen, den eingeschlagenen Weg konsequent fortzusetzen. Nach Maßgabe des Koalitionsvertrages soll die Wissenschaftsfreiheitsinitiative fortgesetzt werden, insbesondere mit dem Ziel, Globalhaushalte einzuführen, die Möglichkeiten für die Gewinnung und Sicherung von hochqualifiziertem Personal und für Unternehmensbeteiligungen und Ausgründungen weiter zu verbessern.

Dokumente

  • Eckpunkte der Initiative "Wissenschaftsfreiheitsgesetz"

    [PDF - 35,8 kB]

     (URL: http://www.bmbf.de/pubRD/eckpunkte_wissenschaftsfreiheitsgesetz.pdf)

  • Wissenschaftsfreiheitsgesetz

    [PDF - 28,9 kB]

    Rede der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Dr. Annette Schavan, MdB, anlässlich der Plenardebatte zum Wissenschaftsfreiheitsgesetz im Deutschen Bundestag am 6. März 2008 (URL: http://www.bmbf.de/pubRD/mr_20080306.pdf)