Bildung
Nyhavn in Kopenhagen

Der Kopenhagen-Prozess in der beruflichen Bildung

Die Bildungsminister der EU, der EEA- und EFTA-Staaten sowie die europäischen Sozialpartner verfolgen das Ziel, die europäische Zusammenarbeit in der beruflichen Bildung zu verstärken. Dazu definierten sie mit der am 30.11.2002 verabschiedeten Kopenhagener Erklärung konkrete Themenfelder und Umsetzungsschritte. Am 14.12.2004 fand in Maastricht die vereinbarte Folgekonferenz mit 32 Bildungsministern, Sozialpartnern und der Europäischen Kommission statt, um die bislang im Kopenhagen-Prozess erreichten Fortschritte zu diskutieren und zukünftige Prioritäten festzulegen.

Die Minister betonen im Maastricht-Kommuniqué die Notwendigkeit der Attraktivitätssteigerung der beruflichen Bildung in Europa, die stärkere Verknüpfung von beruflicher Bildung mit dem Arbeitsmarkt und die erforderliche stärkere Durchlässigkeit zum Hochschulbereich. Auf europäischer Bühne gibt das Kommuniqué der Fortsetzung der Entwicklungsarbeiten an einem europäischen Leistungspunktesystem für die berufliche Bildung (ECVET) und einem Europäischen Qualifikationsrahmen (EQF) ein klares Mandat. Die europäischen Bildungsminister rufen in ihrer Erklärung ferner dazu auf, die Qualität der Berufsbildungssysteme zu erhöhen und dabei auch Qualifikationen auf höchstem Niveau zu entwickeln sowie die öffentlichen und privaten Investitionen in die berufliche Bildung zu verbessern. Darüber hinaus sollen die Sichtbarkeit und Positionierung des europäischen Bildungsraums auf dem weltweiten Bildungsmarkt erhöht und die Vergleichbarkeit von Systementwicklungen durch gemeinsame Statistiken verbessert werden. Auch soll der Lehrer- und Ausbilderberuf attraktiver werden.

Zu den in der Kopenhagener Erklärung definierten Themenfeldern zählen die

  • Stärkung der europäischen Dimension der beruflichen Bildung,
  • Verbesserung der Transparenz in Bezug auf nationale Systeme einerseits und Berufsqualifizierende Abschlüsse auf der anderen Seite,
  • Erarbeitung gemeinsamer Instrumente zur Qualitätssicherung in der Berufsbildung,
  • Entwicklung von Grundsätzen zur Validierung von informell und non-formal erworbener Qualifikationen und Kompetenzen sowie
  • eine verstärkte internationale Zusammenarbeit in einzelnen Wirtschaftssektoren.

Prinzipien des Prozesses sind u. a. die Freiwilligkeit der Zusammenarbeit im Rahmen der Kompetenzordnung der EU, ein dezentraler Bottom-Up-Ansatz sowie die aktive Einbeziehung der Sozialpartner. Zur Umsetzung des Prozesses wurden neben einem steuernden Koordinierungsgremium drei Arbeitsgruppen zu den Themen Transparenz, Qualitätssicherung und Leistungspunktesystem eingerichtet, die zu Beginn des Jahres 2003 ihre Arbeit aufnahmen. Deutschland hat den Kopenhagen-Prozess von Anfang an aktiv mitgesteuert und ist in allen Arbeitsgruppen vertreten.

Die Arbeitsgruppen haben binnen zwei Jahren drei wesentliche Produkte geliefert:

  • einen einheitlichen Transparenzrahmen für Qualifikationen und Kompetenzen (EUROPASS),
  • gemeinsame Europäische Prinzipien zur Identifizierung und Validierung non-formal und informell erworbener Lernergebnisse,
  • einen gemeinsamen europäischen Bezugsrahmen zur Qualitätssicherung sowie
  • Prinzipien eines Grundmodells für ein europäisches Leistungspunktesystem für die berufliche Bildung (ECVET).

Das Mandat der Arbeitsgruppe Transparenz umfasst die Modernisierung und Zusammenführung von existierenden Einzelinstrumenten in einen einheitlichen europäischen Transparenzrahmen für Qualifikationen und Kompetenzen. Im Vorschlag für das Rahmenkonzept sind existierende Dokumente und Bescheinigungen zusammengefasst. Die Einzeldokumente sind:

  • EUROPASS-Lebenslauf
  • EUROPASS-Zeugniserläuterung (für Berufsbildungsabschlüsse)
  • EUROPASS-Mobilität (bisher: Europass Berufsbildung)
  • EUROPASS-Diplomzusatz (für Hochschulabschlüsse)
  • EUROPASS-Sprachenportfolio

Auf diese Weise wird es für die Bürgerinnen und Bürger Europas in Zukunft möglich sein, ihre persönlichen Qualifikationen und Kompetenzen in elektronischer wie in Papierform zu dokumentieren und gezielt am Arbeitsmarkt einzusetzen. Der Vorschlag wurde im Herbst 2004 vom Europäischen Rat und dem EU-Parlament angenommen und ist seit dem 1. Januar 2005 gültig.

Zur Ausschöpfung aller Potenziale wird es immer wichtiger, Qualifikationen und Kompetenzen zu erfassen, die nicht in Form eines formalen Abschlusses erworben und dokumentiert wurden. Die Prinzipien zur Identifizierung und Validierung non-formal und informell erworbener Lernergebnisse wurden von einer zu diesem Zweck eingerichteten Kopenhagen-Arbeitsgruppe der Kommission und in Abstimmung mit der Arbeitsgruppe H des Arbeitsprogramms der EU-Bildungsminister entwickelt. Sie beziehen sich vor allem auf Qualität und Transparenz der Validierungsverfahren, um die Verlässlichkeit und Akzeptanz bei den Zielgruppen zu gewährleisten. Darauf aufbauend hat der Bildungsministerrat im Mai 2004 Schlussfolgerungen zu gemeinsamen europäischen Grundsätzen für die Ausweisung und Validierung von nicht formalen und informellen Lernergebnissen angenommen.

Eine erfolgreiche transnationale Kooperation in der Berufsbildung erfordert gegenseitiges Vertrauen. Deshalb ist der Bereich Qualitätssicherung als eine Priorität der Kopenhagener Erklärung definiert. Die Arbeitsgruppe zur Qualitätssicherung in der beruflichen Bildung hat einen einheitlichen Bezugsrahmen erarbeitet, der politischen Entscheidungsträgern und Bildungsanbietern ermöglichen soll, ein besseres Verständnis für die Funktionsweise der in den Mitgliedsstaaten praktizierten Qualitätssicherungsinstrumente zu entwickeln. Der Rahmen dient als ein Transparenzinstrument im Bereich der Qualitätssicherung der beruflichen Bildung und ist sowohl auf Systemebene als auch für den einzelnen Berufsbildungseinrichtungen anwendbar. Auf Basis des Rahmens nahm der Rat der EU-Bildungsminister im Mai 2004 Schlussfolgerungen zur Qualitätssicherung in der beruflichen Bildung an.

Durch die Einführung des europäischen Leistungspunktesystems ECTS im Hochschulbereich konnte die Mobilität der Studierenden deutlich gefördert und erhöht werden. Zugleich forciert und unterstützt der Bologna-Prozess nationale Reformen in der Höheren Bildung. Ein Leistungspunktesystem für die berufliche Bildung soll einen wirksamen Impuls zur Verstärkung der Mobilität von Lernenden geben und mithin die europäische Berufsbildungskooperation praktisch vertiefen. Die Arbeitsgruppe zur Entwicklung eines Leistungspunktesystems für die berufliche Bildung (ECVET) arbeitet an der Entwicklung eines Grundmodells, das sich in einem ersten Schritt auf die Bereiche der formalen Bildungsgänge konzentriert und in seiner Perspektive auch informelles Lernen berücksichtigen soll. Das Grundmodell ist am Lernergebnis (Outcome) orientiert und erleichtert die Zuordnung von Kreditpunkten auf Lernleistungen und Lernergebnisse. Im Kern schließen die Projektpartner der Mobilitätsmaßnahme, d.h. entsendende und empfangende Einrichtung, und der bzw. die Lernende gemeinsam eine Vereinbarung (sog. Memorandum of Understanding), in dem ex ante die zu vermittelnden Lerninhalte und zu erwartenden und ggf. zu zertifizierenden Lernergebnisse dokumentiert werden. Es ist vorgesehen, dass die Projektpartner dabei durch zu entwickelnde praxisorientierte Handreichungen unterstützt werden. ECVET wird als Transmissionsriemen zwischen bestehenden nationalen Kreditpunktsystemen dienen und ist zugleich in Ländern, in denen bislang kein ausgeprägtes System existiert, einsetzbar. Die Einbeziehung eines europäischen Kreditpunktesystems in einen zu entwickelnden Europäischen Qualifikationsrahmen, der Lernergebnisse und Kompetenzen verschiedenen vertikalen Niveaustufen zuordnet, ist Gegenstand der aktuellen Diskussion auf europäischer Ebene.

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