Wissenschaft

Der Bologna-Prozess

Wissen kennt keine Landesgrenzen. Die Internationalisierung ist ein Reformschrittmacher für die Entwicklung und Modernisierung des Hochschulwesens. Die Hochschulen müssen sich im internationalen Wettbewerb um die besten Köpfe bewähren. Gemeinsam mit seinen europäischen Nachbarn hat sich Deutschland daher 1999 in Bologna das Ziel gesetzt, bis zum Jahre 2010 einen gemeinsamen europäischen Hochschulraum zu schaffen. Der Bologna-Prozess ist die wohl tiefst greifende Hochschulreform der letzten Jahre. Ein aktueller Bericht stellt den Stand der Umsetzung dar.

Durch den Bologna-Prozess wächst Europa im Hochschulbereich stärker zusammen und ermöglicht so eine bessere Nutzung des vorhandenen Wissenspotentials. Kernelement des geplanten gemeinsamen europäischen Hochschulraums ist die Einführung eines gestuften Studiensystems aus Bachelor und Master mit europaweit vergleichbaren Abschlüssen.

Zum Bologna-Prozess erhalten Sie hier Informationen

Der Beginn 

Sorbonne-Deklaration

Die Mobilität von Studierenden und wissenschaftlichem Personal, die Vergleichbarkeit und Anerkennung der jeweiligen Abschlüsse stellen wichtige Grundbedingungen dar, um das enorme Potenzial an und in den europäischen Hochschulen besser zu nutzen. Daher haben die vier Bildungsminister aus Deutschland, Frankreich, Italien und dem Vereinigten Königreich am 25. Mai 1998 anlässlich der 800 Jahr-Feier der Universität von Paris in der sog. Sorbonne-Deklaration ihren Willen bekundet, bestehende Hemmnisse abzubauen und die Grundlagen für eine verbesserte europäische Zusammenarbeit im Bereich der Hochschulentwicklung zu schaffen.

Bologna-Deklaration

1999 bekannten sich 29 europäische Nationen zu dem Ziel, bis zum Jahr 2010 einen gemeinsamen europäischen Hochschulraum zu schaffen.

Die Initiative der Unterzeichnerstaaten der Sorbonne-Deklaration wurde von anderen europäischen Staaten positiv aufgenommen. Bereits am 19. Juni 1999 unterzeichneten 29 europäische Nationen die sog. Bologna-Deklaration und bekannten sich zu dem Ziel, bis zum Jahr 2010 einen gemeinsamen europäischen Hochschulraum zu schaffen. Für Deutschland haben Bund und Länder gemeinsam unterzeichnet und sich damit klar zu dem Ziel bekannt, die Reform des deutschen Hochschulwesens im europäischen Kontext voranzutreiben.

Die Nachfolgekonferenzen in Prag (2001), Berlin (2003), Bergen (2005) und London (2007)

Zur Überprüfung, ob die zunächst sechs vereinbarten Ziele in den verschiedenen Teilnehmerstaaten auch erreicht werden, wurde vereinbart, alle zwei Jahre die erzielten Fortschritte auf gesonderten Konferenzen zu bilanzieren. Die erste Nachfolgekonferenz zu Bologna fand mit bereits 33 europäischen Unterzeichnerstaaten am 19. Mai 2001 in Prag statt. An der zweiten Folgekonferenz, die am 18. und 19. September 2003 in Berlin stattfand, nahmen mehr als 40 europäische Staaten teil. Die dritte Folgekonferenz hat am 19./20. Mai 2005 in Bergen (Norwegen) stattgefunden. 2007 wurde die Ministerkonferenz in London vom 17. bis 18. Mai mit nunmehr 46 Teilnehmerstaaten durchgeführt.

Die nächste Ministerkonferenz wird am 28./29. April 2009 in Löwen stattfinden. Gastgeber sind die Benelux-Länder, die bis dahin auch das internationale Bologna-Sekretariat stellen

Die Inhalte

Bologna (1999)

29 europäische Bildungsminister manifestierten in der Bologna-Deklaration ihre Absicht, in allen EU-Ländern

  • ein System leicht verständlicher und vergleichbarer Abschlüsse und
  • ein zweistufiges System von Studienabschlüssen (undergraduate/graduate) zu schaffen,
  • ein Leistungspunktesystem (nach dem ECTS-Modell) einzuführen,
  • die Mobilität durch Beseitigung von Mobilitätshemmnissen und
  • die europäische Zusammenarbeit im Bereich der Qualitätssicherung sowie
  • die europäische Dimension in der Hochschulausbildung zu fördern.

Prag (2001)

Im Prager Kommuniqué wurden die bisherigen sechs Ziele des Bologna-Prozesses bekräftigt, die Arbeitsfelder konkretisiert und um drei weitere Ziele ergänzt:

  • Förderung des Lebenslangen Lernens,
  • Förderung der Beteiligung der Studierenden an der Gestaltung des europäischen Hochschulraums,
  • Förderung der Attraktivität des europäischen Hochschulraums.

Berlin (2003)

Die europäischen Bildungsministerinnen und -minister haben im Berliner Kommuniqué die Erweiterung des Zielkatalogs beschlossen und konkrete Umsetzungsprojekte bis 2005 benannt.

Der Zielkatalog umfasst nunmehr folgende Ziele:

  • Förderung der Qualitätssicherung auf institutioneller, nationaler und europäischer Ebene
  • Einführung der Bachelor/Master-Studienstruktur
  • Definition eines Rahmens vergleichbarer und kompatibler Hochschulabschlüsse auf nationaler und europäischer Ebene (Qualifikationsrahmen)
  • Förderung der Mobilität
  • Einführung eines Leistungspunktsystems (ECTS)
  • Verbesserung der Anerkennung von Abschlüssen
  • Beteiligung der Studierenden am Bologna-Prozess
  • Förderung der europäischen Dimension im Hochschulbereich
  • Steigerung der Attraktivität des Europäischen Hochschulraums im globalen Maßstab
  • Einbettung in das Konzept des Lebenslangen Lernens
  • Einbeziehung der Doktorandenausbildung in den Bologna-Prozess

Um diese Ziele bis 2010 erreichen zu können, wurden folgende Schwerpunktthemen vereinbart, deren Umsetzungsfortschritte auf der Nachfolgekonferenz in Bergen (2005) bilanziert werden sollen:

  • Zweistufiges Studiensystem
  • Anerkennung der Abschlüsse und -abschnitte
  • Qualitätssicherung

Bergen (2005)

Auf der Konferenz von Bergen am 19.und 20.Mai 2005 wurde eine Zwischenbilanz (stocktaking report) über die Fortschritte gezogen, die der Bologna-Prozess insgesamt und jedes der 40 Bologna-Teilnehmerländer zu verzeichnen hat. Darüber hinaus wurden im Bergen-Kommuniqué Schwerpunkte für die "zweite Halbzeit" bis 2010 festgelegt. Die Konferenz entschied positiv über die Aufnahme der neuen Mitgliedsländer Armenien, Aserbaidschan, Georgien, Moldau und Ukraine. Als beratende Mitglieder wurden der europäische Gewerkschaftsverbund (EI) und der Arbeitgeberverband (BusinessEurope) aufgenommen, ebenso ENQA, die European Association of Quality Assurance. Für die nächste Konferenz in London im Mai 2007 wurden Fortschrittsberichte bei folgenden zusätzlichen Schwerpunktthemen eingefordert:

  • Umsetzung der in Bergen beschlossenen Standards und Leitlinien für die Qualitätssicherung
  • Erstellung nationaler Qualifikationsrahmen;
  • Verleihung und Anerkennung gemeinsamer Abschlüsse, einschließlich bei Promotionen;
  • Schaffung von flexiblen Lernangeboten im Hochschulbereich, einschließlich der Verfahren für die Anerkennung früher erworbener Kenntnisse.

Die sozialen Belange der Studierenden, insbesondere bei solchen aus sozial benachteiligten Gruppen, sollen stärkere Berücksichtigung finden. Für den Bereich der Anerkennung von Studienabschnitten und -abschlüssen regt das Kommuniqué einen nationalen Aktionsplan an, um Verbesserungen zu erreichen. Die Promotionsphase soll strukturierte Studienanteile einschließen, die einen (kleinen) Teil ausmachen und interdisziplinäres Arbeiten und Fähigkeiten vermitteln, die für die Belange des Arbeitsmarktes geeignet sind.

London (2007)

Die Ministerkonferenz in London, deren Ergebnisse im Londoner Kommuniqué festgehalten sind, stand im Zeichen der Konsolidierung und Konzentration auf Fortschritte in den bereits bestehenden Aktionslinien. Ziel des Bologna-Prozesses ist die Gestaltung von Vielfalt, nicht Harmonisierung. Bei der Umsetzung der Reformen müssen die übergeordneten Ziele Mobilität, Qualität und Transparenz weiter im verfolgt werden. Montenegro wurde als 46. Staat in den Bologna-Prozess aufgenommen.
Die Mobilität als Leitmotiv und Querschnittsaufgabe des Bologna-Prozesses wird aktiv vorangetrieben; die Datenlage zur Mobilität soll in Zusammenarbeit mit dem europäischen Statistikamt Eurostat und dem HIS-Projekt EUROSTUDENT verbessert werden.

Die Bedeutung der Qualitätssicherung wird durch die Einrichtung eines Qualitätsregisters gestärkt, in das Qualitätssicherungsagenturen aufgenommen werden, die nach den Standards und Leitlinien für die Qualitätssicherung im Europäischen Hochschulraum arbeiten. Mit dem Register wird die Transparenz innerhalb des Europäischen Hochschulraums aber auch für Drittstaaten verbessert.

Die Vielfältigkeit in der Hochschulbildung und insbesondere bei der Promotion soll erhalten bleiben. Die Promotion ist und bleibt Sache der Universität. Es wird aber in Europa einen Wettbewerb verschiedener Promotionsmodelle geben.

Die Bedeutung des Bologna-Prozesses für die außereuropäischen Hochschulräume soll aktiv weiterentwickelt werden. Der Europäische Hochschulraum will attraktiv und offen für die Welt bleiben. Mit einer in London beschlossenen "Strategie zum Europäschen Hochschulraum im globalen Rahmen" sollen in den nächsten Jahren die Informationen zum Bologna-Prozess verbessert, die partnerschaftliche Zusammenarbeit verstärkt und Fortschritte bei der Anerkennung von Qualifikationen und Studienabschnitten erreicht werden.

Für den Zeitraum bis zur nächsten Ministerkonferenz in Löwen im April 2009, haben die Ministerinnen und Minister zudem vereinbart, die Beschäftigungsfähigkeit der Absolventen stärker in den Fokus zu rücken. Die Hochschulen müssen für eine breite Wissensgrundlage sorgen, aber auch auf den Arbeitsmarkt vorbereiten. Die besten wissenschaftlichen Talente müssen exzellent auf eine wissenschaftliche Karriere vorbereitet werden.

Stand der Umsetzung in Deutschland

In Vorbereitung der Ministerkonferenzen legen BMBF und KMK regelmäßig, zuletzt im Dezember 2006, einen gemeinsamen Bericht zur Umsetzung der Bologna-Zielsetzungen in Deutschland vor. Im Januar 2007 haben sie eine gemeinsame nationale Konferenz veranstaltet, um vor der Ministerkonferenz in London im Mai 2007 mit Hochschulexperten über hochschulpolitische Fragen zum Bologna-Prozess zu diskutieren. Koordiniert werden die Arbeiten von der nationalen Arbeitsgruppe "Fortführung des Bologna-Prozesses", die unter gemeinsamen Vorsitz von BMBF und KMK mehrmals im Jahr tagt.

Bachelor und Master

Das augenfälligste Ergebnis der Bologna-Reform ist die Umstellung der Studiengänge auf das zweistufige Bachelor-/Master-Studiensystem. Die Forderung des Berliner Kommuniqués (2003), bis 2005 mit der Einführung des zweistufigen Studiensystems begonnen zu haben, hat Deutschland bereits im Jahre 2002 mit dem 6. HRGÄndG erfüllt, welches die Bachelor- und Masterstudiengänge in das Regelangebot der Hochschulen überführt. Die Bundesländer setzen diese bundesgesetzliche Vorgabe durch eine Verankerung der Bachelor- und Masterstudiengänge in ihren Landeshochschulgesetzen um. 2003 haben die Wissenschaftsminister und -ministerinnen der Länder die bildungspolitische Grundsatzentscheidung für eine möglichst flächendeckende Umsetzung des gestuften Graduierungssystems bis zum Jahre 2010 verabschiedet.

Die Umstellung der Studiengänge auf das zweistufige Bachelor-/Master-Studiensystem ist das augenfälligste Ergebnis der Bologna-Reform.

Das Bachelor/Master-System eröffnet den Studierenden neue Möglichkeiten für eine Kombination attraktiver Qualifikationen sowie für eine flexiblere Verbindung von Lernen, beruflichen Tätigkeiten und privater Lebensplanung. Mit dem Bachelor ist ein Studienabschluss eingeführt, der bereits nach drei bis vier Jahren zu einem berufsbefähigenden Abschluss führt, so dass früher als bisher ein Berufseinstieg möglich ist. Vor allem aber ist dieses Studiensystem international kompatibel und bildet damit die Grundlage für mehr Mobilität im Studium weltweit.

Die Einführung des gestuften Studienmodells bedeutet keineswegs den Bruch mit der akademischen Tradition. Auch in einer gestuften Studien- und Abschlussstruktur kann die in Deutschland erreichte hohe Qualität der wissenschaftlichen Ausbildung erhalten werden. Allerdings reicht es nicht aus, bestehende Studienangebote lediglich umzuetikettieren. Entscheidend ist eine Reform der Studieninhalte und damit eine Straffung und bessere Strukturierung der Curricula. Nur so kann das Ziel erreicht werden, in Deutschland die im internationalen Vergleich zu langen Studienzeiten zu verkürzen, das Alter der Absolventen und die hohen Studienabbrecherquoten zu senken.

Nach Erhebungen des BMBF wurden über die Hälfte der Bachelor- und Masterstudiengänge in Deutschland völlig neu entwickelt, die übrigen entstanden bei der inhaltlichen und strukturellen Reform vorhandener Studiengänge. Die neuen Studiengänge werden in Modulen angeboten, über 70 Prozent dieser Studiengänge beinhalten ein Leistungspunktsystem und studienbegleitende Prüfungen.

Um die Hochschulen bei der Einführung des neuen Studiensystems zu unterstützen, stellt die Hochschulrektorenkonferenz im Rahmen ihres Servicecenters Bologna Expertinnen und Experten zur Verfügung, die die Hochschulen bei der konkreten Umsetzung der Bologna-Ziele organisatorisch und konzeptionell unterstützen. Das vom BMBF geförderte Projekt der Hochschulrektorenkonferenz umfasst auch den Aufbau eines umfassenden Internetangebotes zu Themen rund um den Bolognaprozess.

Aktuelle Daten

Im Wintersemester 2006/2007 wurden in Deutschland 3.075 Bachelor- und 2.113 Masterstudiengänge angeboten. Dies entspricht bei einer Gesamtzahl von 11.492 Studienmöglichkeiten (einschließlich 2.775 Staatsexamensstudiengänge im grundständigen und 162 im weiterführender Bereich) 45 % des Studienangebots an deutschen Hochschulen. Gut 19 % der Studierenden war zu diesem Zeitpunkt in Bachelor- und Masterstudiengängen eingeschrieben. Zum Sommersemester 2007 werden an 338 Hochschulen bereits über 5.660 Bachelor- und Masterstudiengänge - davon 3377 Bachelor und 2283 Master - angeboten. Das bedeutet eine Steigerung auf über 48 % am gesamten Studienangebot.

Verbesserung der Anerkennungsverfahren

Mit der Einführung von Leistungspunkten nach dem European Credit Transfer System (ECTS) und Modulen hat die Flexibilität und Transparenz des Studiums deutlich zugenommen. ECTS ist ein rein quantitatives Maß für die Gesamtbelastung des Studierenden durch die für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderlichen Studien- und Prüfungsleistungen. Um die Hochschulen bei der Einführung von ECTS zu unterstützen, hat der Bund im Rahmen eines Bund-Länder-Modellversuchsprogramms 2001-2004 insgesamt 3,824 Mio. Euro bereitgestellt.

Ab 2005 erhalten alle Studierenden ohne besonderen Antrag und kostenlos das Diploma Supplement. Dieses enthält einheitliche Angaben zur Beschreibung von Hochschulabschlüssen und damit verbundenen Qualifikationen. Das Diploma Supplement wird den offiziellen Dokumenten über Hochschulabschlüsse als ergänzende Information beigefügt.

Mit der Ratifizierung der Lissabon-Konvention (Übereinkommen von Europarat und UNESCO über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region), erfüllt Deutschland eine wichtige Forderung des Bologna-Prozesses in Bezug auf die Anerkennung von Studienleistungen im Ausland.

Qualitätssicherung: Evaluation und Akkreditierung

Die Evaluation ist als allgemeine Aufgabe der Hochschulen in allen Landeshochschulgesetzen verankert. Evaluationen heben die Stärken und Schwächen einer Einrichtung bzw. der Studienprogramme hervor. Systematische und regelmäßige Evaluationen tragen zur Verbesserung der Qualität der Lehre und der Forschung an den Hochschulen sowie der Studien- und Arbeitsbedingungen bei.

Mittlerweile sind in Deutschland etliche regionale Evaluationsagenturen und regional übergreifende Netzwerke entstanden, die Lehrevaluationen nach internationalen Standards durchführen.

1998 hat der Bund gemeinsam mit dem Ländern das Projekt Q bei der Hochschulrektorenkonferenz ins Leben gerufen. Das Projekt dient u.a. der  Weiterentwicklung der unterschiedlichen Qualitätssicherungsverfahren und koordiniert die deutsche Position im europäischen Rahmen. Bis 2006 hat die Bundesregierung für das Projekt Q jährlich über eine halbe Mio. Euro zur Verfügung gestellt, ab 2007 soll es in reduziertem Umfang fortgeführt werden.

Mit der Akkreditierung wird geprüft, ob die Hochschulen bei der Gestaltung ihrer Studiengänge fachliche Mindeststandards einhalten bzw. bestimmte Strukturvorgaben erfüllen. Studierenden und Arbeitgebern sollen dadurch verlässliche Orientierungen hinsichtlich der Qualität von Studienprogrammen und Hochschulen gegeben werden. Auf Beschluss der Kultusministerkonferenz wurde ein nationaler Akkreditierungsrat eingerichtet, der für die Durchsetzung vergleichbarer Qualitätsstandards zuständig ist. Der Akkreditierungsrat akkreditiert und überwacht Agenturen, die Studiengangsakkreditierungen durchführen.

Allerdings besteht derzeit bei der Akkreditierung der neuen Studiengänge ein erheblicher Stau, denn den Hochschulen fehlen die Kapazitäten für die Antragstellung und den Akkreditierungsagenturen die Kapazitäten für die Bearbeitung. Die Folge ist, dass zurzeit erst 33 Prozent der neuen Studiengänge akkreditiert sind. Der Bund kann aufgrund der Zuständigkeit der Länder für die finanzielle Ausstattung der Hochschulen in diesem Bereich nur unterstützend wirken.

Nationaler Qualifikationsrahmen

Eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Hochschulrektorenkonferenz, der Länder und des BMBF hat einen nationalen Qualifikationsrahmen für den Hochschulbereich unter Berücksichtung der Schnittpunkte zur Berufsbildung und zum Lebenslangen Lernen erarbeitet. Mit der Ausarbeitung eines nationalen Qualifikationsrahmens gehört Deutschland zu den ersten Bologna-Staaten, die auf nationaler Ebene einen an Lernergebnissen orientierten Rahmen vergleichbarer Hochschulabschlüsse entwickelt haben.

Der Qualifikationsrahmen zielt darauf ab, Qualifikationen im Hinblick auf Arbeitsbelastung, Niveau, Lernergebnisse, Kompetenzen und Profile zu definieren. Neben einer Erhöhung der Transparenz und Vergleichbarkeit der angebotenen Ausbildungsgänge werden Bezugspunkte und Ziellinien für die Gestaltung, Evaluation und Akkreditierung von Studiengängen gesetzt und dadurch die Qualitätssicherung an den Hochschulen unterstützt. Bei der Erarbeitung des Qualifikationsrahmens wurde besonderer Wert auf Kompatibilität mit dem übergreifenden Qualifikationsrahmen im Europäischen Hochschulraum gelegt, der auf der Bergen-Konferenz verabschiedet wurde und im wesentlichen eine dreistufige Struktur (Bachelor, Master und Doktorat) vorsieht.

Mobilität

Auch die Förderung der Mobilität der Studierenden hat durch die verbesserten Anerkennungsverfahren von Studienleistungen und -abschlüssen Fortschritte gemacht. Ab 2005 erhalten alle Hochschulabsolventen automatisch ein Diploma Supplement, das über die Studieninhalte informiert. Bei fast zwei Dritteln der Bachelor- und Master-Studiengänge wird das europäische Leistungspunktesystem ECTS angewendet.

Zur Unterstützung der Mobilität von Studierenden und Wissenschaftlern in Europa hat die Bundesregierung mit dem Ausbildungsförderungsreformgesetz (AföRG) verbesserte Möglichkeiten für ein Studium im Ausland geschaffen und damit die im Berliner Kommuniqué  geforderte Mitnahmefähigkeit von Ausbildungsförderungsleistungen weiter ausgebaut. U. a. können Studierende seitdem nach einer Orientierungsphase von zwei Semestern in Deutschland ihr Studium auch bis zum Abschluss im EU-Ausland fortsetzen und dort weiter BAföG-Förderung erhalten. Derzeit verbringen rund 16 % der deutschen Studierenden einen Teil ihres Studiums im Ausland. Diese Quote soll auf über 20% gesteigert werden.

Doktorandenausbildung

Mit dem Bergen-Kommuniqué der Konferenz der für die Hochschulen zuständigen Ministerinnen und Minister vom Mai 2005 "The European Higher Education Area - Achieving the Goals" wird die Verstärkung der Zusammenarbeit zwischen dem Europäischen Hochschulraum und dem Europäischen Forschungsraum gefordert. Als eine zentrale Maßnahme für die Erreichung dieses Ziels gilt dabei die Anpassung der Abschlüsse auf der Ebene des Doktorats. Einig sind sich die Ministerinnen und Minister darin, dass die Förderung des Wissens durch originäre Forschung das Kernelement der Doktorandenausbildung in Europa ist und bleibt.

Bereits im September 2003 erklärten die europäischen Bildungsministerinnen und -minister die Doktorandenausbildung - ergänzend zu Bachelor und Master - zum so genannten 3. Zyklus des Bologna-Prozesses. Mit dem Bergen-Kommuniqué wird ergänzend festgestellt, dass dieser dritte Zyklus in der Regel einem drei- bis vierjährigen Vollzeitstudium entspricht und Doktorandinnen und Doktoranden sowohl als Studierende wie auch als Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler anerkannt werden. Die Konferenz der für die Hochschulen zuständigen Ministerinnen und Minister fordert die Universitäten auf, im Rahmen der Promotionsphase verstärkt die interdisziplinäre Ausbildung und die Entwicklung beruflicher Qualifikationen zu fördern und konstatiert Bedarf an strukturierten Promotionsstudiengängen sowie an einer transparenten Betreuung und Bewertung. Betont wird, dass eine Überregulierung der Doktorandenausbildung zu vermeiden ist.

Aktuell hat unter Federführung der Follow-up-Gruppe die European University Association (EUA) zusammen mit anderen interessierten Partnern Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Doktorandenprogramme in Europa erarbeitet. Der Bericht, der unter anderem durch das "Bologna Seminar on Doctoral Programmes" vom 07.-09. Dezember 2006 in Nizza vorbereitet wurde, wurde zum Ministertreffen im Mai 2007 in London vorgelegt.

Lebenslanges Lernen

Bund und Länder haben am 5. Juli 2004 in der BLK die  gemeinsame Strategie für das "Lebenslange Lernen" in der Bundesrepublik Deutschland verabschiedet. Die Verständigung über das "Lebenslange Lernen" dokumentiert die Bereitschaft und Fähigkeit, unser Bildungssystem zukunftsfähig zu gestalten und einen Beitrag dafür zu leisten, dass Europa zu einer der wettbewerbsfähigsten Wissensgesellschaften der Welt wird (Einzelheiten zum Lebenslangen Lernen hier).

English version of this page
(URL: http://www.bmbf.de/en/3336.php)

Dokumente