Wissenschaft

Der Bologna-Prozess

Der 1999 gestartete Bologna-Prozess hat zu einer erfolgreichen Modernisierung der deutschen Hochschulen beigetragen. Im internationalen Wettbewerb um die besten Köpfe hatte sich Deutschland gemeinsam mit seinen europäischen Nachbarn die Aufgabe gestellt, bis zum Jahr 2010 einen europäischen Hochschulraum zu schaffen. In Deutschland haben wir die Chance genutzt, durch die größte Hochschulreform seit Jahrzehnten die Qualität von Studienangeboten zu verbessern, mehr Beschäftigungsfähigkeit zu vermitteln und die Studiendauer zu verkürzen.

Ziel des Bologna-Prozesses ist es, dass Europa durch die Einführung eines gestuften Studiensystems aus Bachelor und Master mit europaweit vergleichbaren Abschlüssen, die Einführung und Verbesserung der Qualitätssicherung sowie die Steigerung der Mobilität im Hochschulbereich stärker zusammenwächst. So kann das vorhandene Wissenspotenzial besser ausgeschöpft werden.

Der Bologna-Prozess ist ein freiwilliger Prozess, der vor allem durch den Dialog der beteiligten Staaten und der eingebunden Organisationen, der sogenannten Stakeholder, vorangetrieben wird. Der Austausch von Good Practice ist ein wesentliches Element der Zusammenarbeit. Auch über 2010 hinaus werden die 46 Bologna-Mitgliedstaaten, Hochschulen, Studierende und weitere Beteiligte an dem Ziel einer vielfältigen, attraktiven und transparenten europäischen Hochschullandschaft arbeiten.

Zum Bologna-Prozess erhalten Sie hier Informationen

Die Entwicklung von den Anfängen bis heute 

Sorbonne-Erklärung

Um das enorme Potenzial an den europäischen Hochschulen besser zu nutzen, müssen Studierende und wissenschaftliches Personal innerhalb Europas mobil und die jeweiligen Abschlüsse vergleichbar und gegenseitig anerkannt sein. Daher haben die Bildungsminister aus Deutschland, Frankreich, Italien und dem Vereinigten Königreich am 25. Mai 1998 anlässlich der 800 Jahr-Feier der Universität von Paris in der sog. Sorbonne-Erklärung ihren Willen bekundet, bestehende Hemmnisse abzubauen und die Grundlagen für eine verbesserte europäische Zusammenarbeit im Bereich der Hochschulentwicklung zu schaffen.

Bologna-Erklärung

Die Initiative der Unterzeichnerstaaten der Sorbonne-Deklaration wurde von anderen europäischen Staaten positiv aufgenommen. Bereits am 19. Juni 1999 unterzeichneten 30 europäische Staaten die sog. Bologna-Erklärung und bekannten sich zu dem Ziel, bis zum Jahr 2010 einen gemeinsamen europäischen Hochschulraum zu schaffen. Für Deutschland haben Bund und Länder gemeinsam unterzeichnet und sich damit klar zu dem Ziel bekannt, die Reform des deutschen Hochschulwesens im europäischen Kontext voranzutreiben.

Die Nachfolgekonferenzen in Prag (2001), Berlin (2003), Bergen (2005) und London (2007)

Zur Überprüfung, ob die vereinbarten Ziele in den verschiedenen Teilnehmerstaaten auch erreicht werden, wurde bereits in der Bologna-Erklärung beschlossen, alle zwei Jahre die erzielten Fortschritte auf gesonderten Konferenzen zu bilanzieren. Die erste Nachfolgekonferenz zu Bologna fand mit bereits 33 europäischen Unterzeichnerstaaten am 19. Mai 2001 in Prag statt. Auf der zweiten Folgekonferenz, die am 18. und 19. September 2003 in Berlin durchgeführt wurde, wurden sieben weitere europäische Staaten aufgenommen. Die dritte Folgekonferenz fand am 19./20. Mai 2005 in Bergen (Norwegen) statt, die vierte vom 17. bis 18. Mai 2007 in London. Zentrale Ziele und Vereinbarungen zwischen den Beteiligten werden jeweils in den Kommuniqués der Ministertreffen festgehalten.

Am 28./29. April 2009 haben die Benelux-Länder (Belgien, Niederlande, Luxemburg) in den belgischen Städten Leuven und Louvain-la-Neuve die fünfte Nachfolgekonferenz ausgerichtet. Die Ministerinnen und Minister aus den 46 Bologna-Staaten beschlossen im Leuvener Kommuniqué, die gute Zusammenarbeit miteinander und mit den beteiligten Institutionen auch in der nächsten Dekade fortzusetzen. Die weitere gemeinsame Arbeit an der vollständigen Umsetzung der Reformen ist erforderlich, um die Attraktivität der europäischen Hochschulen zu steigern, die Mobilität der Studierenden auszuweiten und das Lebenslange Lernen fortzuentwickeln. Die Erhöhung der Mobilität von Studierenden und akademischem Personal bleibt eines der Kernziele des Bologna-Prozesses. In Leuven wurde vereinbart, dass europaweit bis 2020 20% aller Graduierten einen Studien- oder Praktikumsaufenthalt im Ausland absolviert haben sollen.  Erstmalig nahmen in Leuven im Anschluss an die Ministerkonferenz auch Vertreter aus 15 außereuropäischen Ländern an einem Bologna-Forum teil, in dem Möglichkeiten einer Kooperation ausgelotet wurden.

Am 11. und 12. März 2010 veranstalteten Österreich und Ungarn in den jeweiligen Hauptstädten eine Bologna-Jubiläumskonferenz, auf der die Minister aus den nunmehr 47 Bologna-Staaten - Kasachstan wurde als neues Mitglied aufgenommen -  den Europäischen Hochschulraum eröffneten. In der Budapest-Wien-Erklärung zogen sie Bilanz über die Erfolge des europaweiten Hochschulreformprozesses seit 1999 und bekannten sich auch dazu, dass noch weitere Arbeit erforderlich ist, um die Ziele zu verwirklichen.

Zur nächsten ordentlichen Ministerkonferenz lädt Rumänien als Gastgeberland am 27. und 28. April 2012 nach Bukarest ein.

Die Mitgliedschaft am Bologna-Prozess steht allen Ländern offen, die die Europäische Kulturkonvention des Europarats unterzeichnet haben und sich bereiterklärt haben, in ihrem eigenen Hochschulwesen die Ziele des Bologna-Prozesses zu verfolgen und umzusetzen.

Am Bologna-Prozess beteiligte Staaten sind:

Albanien, Andorra, Armenien, Aserbaidschan, Belgien (flämische und französische Gemeinschaft), Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, die "ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien", Estland, Finnland, Frankreich, Georgien, Griechenland, der Heilige Stuhl, ,Irland, Island, Italien, Kasachstan, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Moldau, Montenegro, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, die Russische Föderation, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien,, ,Tschechische Republik, Türkei, Ukraine, Ungarn, Vereinigtes Königreich und Zypern. Außerdem ist die Europäische Kommission stimmberechtigtes Mitglied der Follow-up-Gruppe.

Neben den Mitgliedsstaaten bilden die beratenden Mitglieder ein prägendes Element des Bologna-Prozesses. Zu ihnen gehören der Europarat, der Arbeitgeberverband BusinessEurope, der paneuropäische Gewerkschaftsverbund Education International (EI), die European Association for Quality Assurance in Higher Education (ENQA), die European Students' Union (ESU), die European University Association (EUA), die European Association of Institutions in Higher Education (EURASHE) und das European Centre for Higher Education (UNESCO-CEPES).

Organisation des Bologna-Prozesses

Zwischen den Ministerkonferenzen finden regelmäßig - mindestens zweimal jährlich - Treffen der Bologna Follow-up Group (BFUG) statt, in dem die Regierungen der Mitgliedstaaten und die Organisationen auf hoher Beamtenebene vertreten sind. Den Vorsitz in der Bologna Follow-up Group hat die jeweilige EU-Präsidentschaft.
Organisatorische Unterstützung erhält die BFUG durch das Bologna-Sekretariat, das jeweils von dem Land (oder den Ländern) gestellt wird, das die nächste Ministerkonferenz ausrichtet. Die Website des Bologna-Sekretariats enthält für Interessenten aus aller Welt allgemeine Informationen über Ziele und Inhalte des Bologna-Prozesses, die Mitgliedsländer und Organisationen sowie über internationale Seminare, die zu den verschiedenen Bereichen des Bologna-Prozesses angeboten werden.
In Deutschland obliegt die Umsetzung der Reformen Bund und Ländern im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten. Begleitet wird der Reformprozess durch eine Bund-Länder Arbeitsgruppe "Fortführung des Bologna-Prozesses", an der auch Mitglieder der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), des Deutschen Akademischer Austauschdienst (DAAD), der Studierenden, Sozialpartner und des Deutschen Studentenwerks (DSW) sowie der Akkreditierungsrat beteiligt sind.

Die Inhalte des Bologna-Prozesses

Die Ziele des Prozesses wurden seit der Bologna-Erklärung 1999 auf den Ministerkonferenzen immer weiter ergänzt:

  • Einführung eines Systems leicht verständlicher und vergleichbarer Abschlüsse (Bachelor und Master), Einbeziehung der Promotionsphase als dritte Stufe in den Bologna-Prozess, wobei sie gleichzeitig als erste Berufstätigkeit anerkannt wird
  • Definition eines Rahmens vergleichbarer und kompatibler Hochschulabschlüsse auf nationaler und europäischer Ebene (Qualifikationsrahmen) und Einführung eines Leistungspunktsystems (ECTS)
  • Förderung der Mobilität durch geeignete Maßnahmen, z. B. durch die Einführung und Intensivierung von Hochschulkooperationen und Doppelabschlüssen (Joint Degrees), sowie die Beseitigung von Mobilitätshemmnissen
  • Verbesserung der Anerkennung von Abschlüssen und Studienleistungen durch die Ratifizierung und Umsetzung der Lissabon-Konvention; Einführung von Transparenzinstrumenten wie ECTS und Diploma Supplement
  • Europäische Zusammenarbeit im Bereich der Qualitätssicherung sowie Förderung der Qualitätssicherung auf institutioneller, nationaler und europäischer Ebene Umsetzung der in Bergen beschlossenen Standards und Leitlinien für die Qualitätssicherung, u.a. durch die Einrichtung eines Europäischen Qualitätsregisters EQAR, in das Qualitätssicherungsagenturen auf Antrag aufgenommen werden, die nach den Standards und Leitlinien für die Qualitätssicherung im Europäischen Hochschulraum arbeiten
  • Förderung der europäischen Dimension in der Hochschulausbildung
  • Einbettung in das Konzept des Lebenslangen Lernens durch Schaffung von flexiblen Lernangeboten im Hochschulbereich oder durch Verfahren für die Anerkennung früher, auch außerhalb der Hochschule erworbener Kenntnisse.
  • Beteiligung der Studierenden am Bologna-Prozess; Stärkung der sozialen Dimension der Hochschulbildung durch mehr Chancengerechtigkeit (participative equity)
  • Steigerung der Attraktivität des Europäischen Hochschulraums im globalen Maßstab. Der Europäische Hochschulraum will attraktiv und offen für die Welt bleiben. Mit einer in London beschlossenen "Strategie zum Europäschen Hochschulraum im globalen Rahmen" sollen in den nächsten Jahren die Informationen zum Bologna-Prozess verbessert, die partnerschaftliche Zusammenarbeit verstärkt und Fortschritte bei der Anerkennung von Qualifikationen und Studienabschnitten erreicht werden
  • Berufsqualifizierung/Beschäftigungsfähigkeit der Absolventinnen und Absolventen aller drei Stufen muss stärker in den Fokus gerückt werden. Die Hochschulen müssen für eine breite Wissensgrundlage sorgen, aber auch auf den Arbeitsmarkt vorbereiten. Die besten wissenschaftlichen Talente müssen exzellent auf eine wissenschaftliche Karriere vorbereitet werden.

Keine Aktionslinie, aber seit Bergen (2005) ein fester Bestandteil des Bologna-Prozesses ist das sogenannte Stocktaking, eine regelmäßige Bestandsaufnahme zu den Fortschritten bei der Umsetzung der Bologna-Reformen. Grundlage dafür bilden nationale Berichte aller Mitgliedsländer, die auf der Basis eines vorgegebenen Fragenkatalogs erstellt werden. Die Ergebnisse des Stocktaking (Bericht 2007, Bericht 2005) werden je nach Sachgebiet in Form von Indikatoren oder verbaler Bewertung jeweils zu den Ministerkonferenzen veröffentlicht.

Um die Datenlage zur Mobilität und zur sozialen Dimension in Europa zu verbessern, haben die Ministerinnen und Minister in London das europäische Statistikamt Eurostat und das vom BMBF maßgeblich geförderte EUROSTUDENT-Projekt der HIS GmbH zudem aufgefordert, gemeinsam entsprechende Indikatoren zu entwickeln.

Die Bologna-Reformen in Deutschland

Vereinbarungen aus den internationalen Gremien des Bologna-Prozesses werden von Bund und Ländern im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeiten umgesetzt. Koordiniert werden die Arbeiten von der Arbeitsgruppe "Fortführung des Bologna-Prozesses. In Vorbereitung der Ministerkonferenzen legen das BMBF und die Kultusministerkonferenz der Länder (KMK) regelmäßig, zuletzt im November 2008, einen Bericht zur Umsetzung der Bologna-Zielsetzungen in Deutschland vor. Im Vorfeld der jeweiligen Ministerkonferenzen haben BMBF und KMK ein Bologna-Symposium ausgerichtet. Zur Vorbereitung der Leuven-Konferenz fand ein solches Symposium am 30. Januar 2009 statt, um in einem größeren Kreis von Beteiligten den Stand der Umsetzung und die Perspektiven des Bologna-Prozesses zu diskutieren. Fazit: Bei allen Herausforderungen, die sich bei der Implementierung der Reformen stellen, hat der Bologna-Prozess zu einer erfolgreichen Modernisierung der deutschen Hochschulen beigetragen, zu einer Vielfalt von innovativen Angeboten geführt und die Verbindungen innerhalb des europäischen Hochschulraums gestärkt. Neben zahlreichen Einzelanregungen, gab es den verbreiteten Wunsch, die Politik möge in Leuven den eingeschlagenen Weg fortführen und national schlüssig umsetzen.

Um die Hochschulen bei der Einführung des neuen Studiensystems zu unterstützen, informiert, berät und unterstützt die Hochschulrektorenkonferenz im Rahmen ihres Bologna-Zentrums die Hochschulen bei der konkreten Umsetzung der Bologna-Ziele organisatorisch und konzeptionell. Das vom BMBF geförderte Projekt der HRK umfasst auch ein Internetangebot zu Themen rund um den Bologna-Prozess.

Bachelor und Master

Die Umstellung der Studiengänge auf das zweistufige Bachelor-/Master-Studiensystem (BA/MA) ist das bekannteste Ergebnis der Bologna-Reform.
Das Bachelor/Master-System eröffnet den Studierenden neue Möglichkeiten für eine Kombination attraktiver Qualifikationen sowie für eine flexiblere Verbindung von Lernen, beruflichen Tätigkeiten und privater Lebensplanung. Der Bachelor führt bereits nach drei bis vier Jahren zu einem berufsbefähigenden Abschluss, so dass der Berufseinstieg früher als bisher möglich ist. Vor allem aber ist dieses Studiensystem international kompatibel und bildet damit die Grundlage für mehr Mobilität im Studium. Die konkrete Zulassung zur zweiten Stufe, einem Masterstudiengang, hängt auch von den erbrachten Leistungen in der ersten Stufe ab.
Die Einführung des gestuften Studienmodells bedeutet keineswegs den Bruch mit der akademischen Tradition. Auch in einer gestuften Studien- und Abschlussstruktur kann die in Deutschland erreichte hohe Qualität der wissenschaftlichen Ausbildung erhalten werden. Allerdings reicht es nicht aus, bestehende Studienangebote lediglich umzuetikettieren. Entscheidend ist eine Reform der Studieninhalte und damit unter Umständen eine Straffung und bessere Strukturierung der Curricula, sowie eine Verbesserung der Studierendenbetreuung. Nur so können die in Deutschland im internationalen Vergleich zu langen Studienzeiten verkürzt , und so das Alter der Absolventen und die hohen Studienabbrecherquoten gesenkt werden.

Grundlage für die Einführung der Bachelor- und Masterstudiengänge bilden die Ländergemeinsamen Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen.

Aktuelle Daten

Zum Wintersemester 2008/2009 waren 75 Prozent aller Studiengänge (9.200 von insgesamt 12.300 Studiengängen) an deutschen Hochschulen auf BA/MA umgestellt. Gegenüber dem Sommersemester 2008 nahm die Zahl der neuen Studiengänge damit um mehr als 20 % zu. Insbesondere in den Fachhochschulen ist die Umstellung mit 94% aller Studiengänge schon sehr weit fortgeschritten. Die meisten Studierenden mit Ziel Bachelor oder Master finden sich in der Fächergruppe Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften sowie der Fächergruppe Mathematik und Naturwissenschaften. Der Großteil der nicht umgestellten Studiengänge (ca. 1.900) führt zu staatlichen bzw. kirchlichen Abschlüssen.

Der Anteil von Studierenden in BA/MA-Studiengängen lag gemessen an der Gesamtstudierendenzahl im Wintersemester 2007/2008 bei mehr als 30 %. Knapp zwei Drittel der Studienanfänger immatrikulierten sich in einem umgestellen Studiengang (64,5 %). Bei den Absolventen lag der Anteil der neuen Studiengänge im Jahr 2007 noch bei 14,3 %. Insgesamt belegen die Zahlen eine große Dynamik bei der Einführung der gestuften Studienstruktur, die sich in den kommenden Jahren auch bei den Absolventenzahlen niederschlagen wird.

Verbesserung der Anerkennungsverfahren

Mit der Einführung von Modulen und von Leistungspunkten nach dem European Credit Transfer System (ECTS) hat die Flexibilität und Transparenz des Studiums deutlich zugenommen. ECTS ist ein quantitatives Maß für die Gesamtbelastung des Studierenden durch die für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderlichen Studien- und Prüfungsleistungen.

Seit 2005 haben alle Studierenden ohne besonderen Antrag und kostenlos einen Anspruch auf das Diploma Supplement. Dieses enthält einheitliche Angaben zur Beschreibung von Hochschulabschlüssen und damit verbundenen Qualifikationen. Das Diploma Supplement wird den offiziellen Dokumenten über Hochschulabschlüsse als ergänzende Information beigefügt.

Mit der Ratifizierung der Lissabon-Konvention (Übereinkommen von Europarat und UNESCO über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region) erfüllt Deutschland eine wichtige Forderung des Bologna-Prozesses in Bezug auf die Anerkennung von Studienleistungen im Ausland. Das Übereinkommen hat zum Ziel, die Anerkennung des in einem Vertragsstaat erlangten Abschlusses in einem anderen Vertragsstaat zu erleichtern.

Ansprechpartner für konkrete Fragen zur Anerkennung ist die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen im Sekretariat der Kultusministerkonferenz. Sie unterstützt Hochschulen und Dienststellen, die Entscheidungen im Zusammenhang mit der Bewertung und Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise zu treffen haben, insbesondere durch fachliche Gutachten.

In einem Nationalen Aktionsplan Anerkennung, den Bund und Länder unter Beteiligung der Interessensträger 2006 ausgearbeitet haben, werden Handlungsfelder für die Anerkennung benannt.

Qualitätssicherung: Evaluation und Akkreditierung

Evaluationen heben die Stärken und Schwächen einer Einrichtung bzw. der Studienprogramme hervor. Systematische und regelmäßige Evaluationen tragen zur Verbesserung der Qualität der Lehre und der Forschung an den Hochschulen sowie der Studien- und Arbeitsbedingungen bei. Die Evaluation ist als allgemeine Aufgabe der Hochschulen in allen Landeshochschulgesetzen verankert.

Mit der Akkreditierung wird geprüft, ob die Hochschulen bei der Gestaltung ihrer Studiengänge fachliche Mindeststandards einhalten bzw. bestimmte Strukturvorgaben erfüllen. Studierenden und Arbeitgebern sollen dadurch verlässliche Orientierungen hinsichtlich der Qualität von Studienprogrammen und Hochschulen gegeben werden. Auf Beschluss der Kultusministerkonferenz wurde ein nationaler Akkreditierungsrat eingerichtet, der für die Durchsetzung vergleichbarer Qualitätsstandards zuständig ist. Der Akkreditierungsrat akkreditiert und überwacht Agenturen, die Studiengangsakkreditierungen durchführen. Grundlage für die Akkreditierung bilden die Standards und Leitlinien für die Qualitätssicherung im Europäischen Hochschulraum.

Zusätzlich zur Programmakkreditierung wurde 2007 auch die Systemakkreditierung eingeführt. Mit ihr wird das interne Qualitätssicherungssystem einer Hochschule überprüft
Als staatliches Mitglied begleitet und unterstützt Deutschland auch die Arbeit des Europäischen Qualitätsregisters EQAR. Das Register nimmt nach Überprüfung durch ein unabhängiges Gremium Qualitätssicherungsagenturen auf, die auf der Grundlage der Standards und Leitlinien operieren, und unterstützt damit die europaweite Einhaltung von Qualitätsstandards im Hochschulbereich.

Zur Unterstützung der Hochschulen bei der Qualitätssicherung hat der Bund 1998 gemeinsam mit den Ländern das Projekt Q bei der Hochschulrektorenkonferenz ins Leben gerufen. Das Projekt dient u.a. der  Weiterentwicklung der unterschiedlichen Qualitätssicherungsverfahren und koordiniert die deutsche Position im europäischen Rahmen.

Nationaler Qualifikationsrahmen

Der Qualifikationsrahmen zielt darauf ab, Qualifikationen im Hinblick auf Arbeitsbelastung, Niveau, Lernergebnisse, Kompetenzen und Profile zu definieren. Neben einer Erhöhung der Transparenz und Vergleichbarkeit der angebotenen Ausbildungsgänge werden Bezugspunkte und Ziellinien für die Gestaltung, Evaluation und Akkreditierung von Studiengängen gesetzt und dadurch die Qualitätssicherung an den Hochschulen unterstützt.

Bereits 2003 hat eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Hochschulrektorenkonferenz, der Länder und des BMBF mit der Erarbeitung eines nationalen Qualifikationsrahmen für den Hochschulbereich unter Berücksichtigung der Schnittpunkte zur Berufsbildung und zum Lebenslangen Lernen begonnen. Mit der Ausarbeitung eines nationalen Qualifikationsrahmens bis 2005 gehört Deutschland zu den ersten Bologna-Staaten, die auf nationaler Ebene einen an Lernergebnissen orientierten Rahmen vergleichbarer Hochschulabschlüsse entwickelt haben.

Bei der Erarbeitung des Qualifikationsrahmens wurde besonderer Wert auf Kompatibilität mit dem übergreifenden Qualifikationsrahmen im Europäischen Hochschulraum gelegt, der auf der Bergen-Konferenz verabschiedet wurde und im wesentlichen eine dreistufige Struktur (Bachelor, Master und Doktorat) vorsieht. Die Übereinstimmung des nationalen Qualifikationsrahmens mit dem europäischen Rahmen wurde festgestellt im Rahmen einer Selbst-Zertifizierung.

Neben den beiden genannten Qualifikationsrahmen im Bologna-Prozess wird auf Grundlage eines Europäischen Qualifikationsrahmens (EQF) zudem derzeit ein Deutscher Qualifikationsrahmen (DQR) erstellt, der alle Bildungsbereiche abdeckt. Vertreter von Bund, Ländern und Hochschulen sind an dem Diskussionsprozess beteiligt.

Mobilität

Politisches Ziel ist es, dass 50% der Studierenden studienbezogen ins Ausland gehen und 20% der deutschen Studierenden wenigstens ein Semester ihres Studiums im Ausland absolvieren. Dazu sind Qualität und Transparenz des Studienangebots sowie die Kompatibilität der Abschlüsse wichtig.

Auch die finanzielle Förderung trägt zur Mobilität der Studierenden bei. Mit der Novellierung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) ist seit dem 1.1.2008 innerhalb der EU-Mitgliedstaaten und der Schweiz das gesamte Studium einschließlich Studienabschluss förderungsfähig. Außerhalb der EU können Studienaufenthalte im Rahmen einer ansonsten in Deutschland durchgeführten Ausbildung bis zu einem Jahr, ggf. auch bis zu fünf Semestern, gefördert werden. Mittlerorganisation wie der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) und die Erasmus-Programme vergeben darüber hinaus Stipendien für Studien (-aufenthalte) im Ausland, die durch Hochschulkooperationen und Programme, die zu Doppelabschlüssen in Deutschland und einem Partnerland führen (Joint Degrees), weiter an Attraktivität gewinnen.

Promotionsphase

Bereits im September 2003 erklärten die europäischen Bildungsministerinnen und -minister die Promotionsphase - ergänzend zu Bachelor und Master - zum so genannten dritten Zyklus des Bologna-Prozesses. Mit dem Bergen-Kommuniqué wurde deshalb ergänzend festgestellt, dass dieser dritte Zyklus in der Regel einem drei- bis vierjährigen Vollzeitstudium entspricht und Doktorandinnen und Doktoranden sowohl als Studierende wie auch als Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler anerkannt werden. Die Konferenz der für die Hochschulen zuständigen Ministerinnen und Minister forderte die Universitäten auf, im Rahmen der Promotionsphase verstärkt die interdisziplinäre Ausbildung und die Entwicklung beruflicher Qualifikationen zu fördern und konstatierte Bedarf an strukturierten Promotionsstudiengängen sowie an einer besseren Betreuung und Bewertung.

Die Aufnahme der Promotionsphase in den Bologna-Prozess bedeutet keine europaweite Vereinheitlichung der Promotion. Einig sind sich die Ministerinnen und Minister darin, dass die Förderung des Wissens durch originäre Forschung das Kernelement der Doktorandenausbildung in Europa ist und bleibt und, dass eine Überregulierung der Doktorandenausbildung zu vermeiden ist.

Lebenslanges Lernen

Bund und Länder haben am 5. Juli 2004 in der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung (BLK) die gemeinsame Strategie für das "Lebenslange Lernen" in der Bundesrepublik Deutschland verabschiedet. Die Verständigung über das "Lebenslange Lernen" dokumentiert die Bereitschaft und Fähigkeit, unser Bildungssystem zukunftsfähig zu gestalten und einen Beitrag dafür zu leisten, dass Europa zu einer der wettbewerbsfähigsten Wissensgesellschaften der Welt wird (Einzelheiten zum Lebenslangen Lernen hier).

Soziale Dimension

Mit Blick auf den wachsenden Bedarf an qualifizierten Hochschulabsolventen und auf die überdurchschnittlich guten Arbeitsmarkt- und Karrierechancen für Hochschulabsolventen ist es ein Ziel des Bologna-Prozesses, soziale Hindernisse zu beseitigen und eine gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen.

Eine Arbeitsgruppe "Soziale Dimension" in der das BMBF, die Länder und alle Interessensträger vertreten sind, hat dazu im Jahr 2008 einen nationalen Aktionsplan Soziale Dimension entwickelt.

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(URL: http://www.bmbf.de/en/3336.php)

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