Konzept für eine moderne Ressortforschung der Bundesregierung

Bundeseinrichtungen mit Ressortforschungsaufgaben bilden eine Brücke zwischen Wissenschaft und Politik. Zudem erbringen die meisten Einrichtungen wichtige forschungsbasierte Dienstleistungen, z.B. auf den Gebieten der Prüfung, Zulassung und Regelsetzung. Basierend auf Beispielen guter Ressortforschung hatte die Bundesregierung im Januar 2007 zehn Leitlinien zur Ressortforschung formuliert. Das im Dezember 2007 veröffentlichte "Konzept einer modernen Ressortforschung" konkretisiert diese Leitlinien insbesondere in den Bereichen Forschungs- und Entwicklungsmanagement, Qualitätssicherung, wissenschaftliche Vernetzung sowie Koordinierung.

Ressortforschung zielt auf die Gewinnung wissenschaftlicher Erkenntnisse ab, die direkten Bezug zu den Tätigkeitsfeldern eines Ministeriums haben. Diese Erkenntnisse dienen als Grundlage für Entscheidungen zur sachgerechten Erfüllung der Fachaufgaben.

Die Einrichtungen mit Ressortforschungsaufgaben, die im wesentlichen aus Bundesmitteln finanziert werden, nehmen ihre teils hoheitliche Tätigkeit im Geschäftsbereich des fachlich zuständigen Bundesministeriums wahr. Ihre Forschungs- und Entwicklungsaufgaben haben demgemäß zunächst das Ziel, wissenschaftliche Erkenntnisse für die Durchführung der Ressortaufgaben zu gewinnen ("Ressortforschung"), sie tragen damit jedoch auch zum allgemeinen Erkenntnisgewinn bei.

Ein Beispiel und zugleich eine der bekanntesten Einrichtungen dieser Art ist das Robert-Koch-Institut (RKI), das dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung dient. Es hat die Aufgabe, besonders ausgewählte, risikoreiche Infektionskrankheiten zu beobachten und Mittel zur Verhinderung von Epidemien zu entwickeln. Dem Robert-Koch-Institut obliegt dabei auch die Entwicklung von Konzepten zum Krisen- und Risikomanagement bei gefährlichen Krankheiten, aber auch bei Anschlägen mit biologischen Agenzien. Ein anderes Beispiel ist die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM), die unter anderem gesetzlich zuständig ist für die Zulassung bestimmter Gefahrstoffe.

2004 wurde der Wissenschaftsrat mit einer Evaluation der Ressortforschung beauftragt. Der Wissenschaftsrat bewertet die Forschungs- und Entwicklungsleistungen in der Mehrzahl der bisher evaluierten Einrichtungen als gut bis teilweise exzellent, die forschungsbasierten Dienstleistungen als gut bis sehr gut und dem "state of the art" der jeweiligen Disziplin entsprechend.

Die Empfehlungen vom Januar 2007 hat die Bundesregierung zum Anlass genommen, zehn Leitlinien zur Ressortforschung zu formulieren. Das im Dezember 2007 veröffentlichte "Konzept einer modernen Ressortforschung" konkretisiert diese Leitlinien insbesondere in den Bereichen Forschungs- und Entwicklungsmanagement, Qualitätssicherung, wissenschaftliche Vernetzung sowie Koordinierung der Ressortforschung. Das Konzept wird in eigener Verantwortung der Ressorts einrichtungsspezifisch umgesetzt.

Leitbild des Konzepts einer modernen Ressortforschung

Die Bundesregierung kann sich auf eine moderne Ressortforschung stützen, die zeitnah und kontinuierlich wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse bereitstellt.

Forschung und Entwicklung zur Vorbereitung, Unterstützung und Umsetzung politischer Entscheidungen sowie zur Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben müssen dauerhaft auf hohem Niveau gewährleistet werden. Für die Forschungs- und Entwicklungsleistungen gelten wissenschaftliche Qualitätskriterien, für wissenschaftsbasierte Beratungs- und Informationsleistungen sowie für Dienstleistungen wie Prüfung, Zertifizierung und Zulassung bewährte Methoden der Qualitätssicherung.

Die Einrichtungen mit Ressortforschungsaufgaben als wichtigste Stütze der Ressortforschung stellen sich dem nationalen und internationalen Wettbewerb und beteiligen sich an der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Die gute Vernetzung untereinander, mit der Wissenschaftslandschaft sowie mit Politik und Verwaltung ermöglicht den Einrichtungen die frühzeitige Identifizierung neuer Herausforderungen sowie ein wissenschaftlich abgesichertes Handeln.

Ziel der Bundesregierung ist es, die Bedingungen der Ressortforschung bestmöglich zu gestalten und sicherzustellen, dass diese auch zukünftig hochwertige Ergebnisse liefern kann. Bei Einrichtungen, die in hohem Maße eigene Forschung und Entwicklung betreiben, muss wissenschaftsspezifischen Belangen in besonderem Maße Rechnung getragen werden. Deshalb sind die angestrebten Reformen der Rahmenbedingungen (z. B. Wissenschaftsfreiheitsgesetz, Modernisierung des Haushalts- und Rechnungswesens) hier von wesentlicher Bedeutung.

Wo Ressortforschung auf der Vergabe und Auswertung von FuE-Projekten basiert, stehen die Sicherung der Qualität im Vergabeprozess und bei der Begleitung der Projekte im Vordergrund.

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