
Das AFBG, das sog. "Meister-BAföG", unterstützt mit finanziellen Mitteln die berufliche Aufstiegsfortbildung von Handwerkern und anderen Fachkräften und erleichtert Existenzgründungen. Das Gesetz ist ein umfassendes Förderinstrument für die berufliche Fortbildung in allen Berufsbereichen und ein Kernelement der Qualifizierungsinitiative. Vorausgesetzt wird der Abschluss einer Erstausbildung oder ein vergleichbarer Berufsabschluss nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung.
Das "Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)" - das sog. "Meister-BAföG" - verfolgt die Ziele, Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung finanziell zu unterstützen und sie zu Existenzgründungen zu ermuntern.
Das Gesetz regelt einen individuellen Rechtsanspruch auf Förderung von beruflichen Aufstiegsfortbildungen, d. h. von Meisterkursen oder anderen auf einen vergleichbaren Fortbildungsabschluss vorbereitenden Lehrgängen. Es ist ein umfassendes Förderinstrument für die berufliche Fortbildung in grundsätzlich allen Berufsbereichen und zwar unabhängig davon, in welcher Form die Fortbildung durchgeführt wird (Vollzeit/Teilzeit/schulisch/ außerschulisch/mediengestützt/Fernunterricht). Die Förderung ist an bestimmte persönliche, qualitative und zeitliche Anforderungen geknüpft.
Das AFBG unterstützt die Erweiterung und den Ausbau beruflicher Qualifizierung, stärkt damit die Fortbildungsmotivation des Fachkräftenachwuchses und bietet für potenzielle Existenzgründer einen Anreiz, nach erfolgreichem Abschluss der Fortbildung den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen und damit Ausbildungs- und Arbeitsplätze zu schaffen. Das AFBG leistet insoweit einen Beitrag zur Sicherung und Qualifizierung von Fach- und Führungskräften und trägt damit auch zur Sicherung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Deutschland bei. Insgesamt nahmen im Jahr 2010 rd. 166.000 Personen das Angebot in Anspruch, fast 52.000 davon waren Frauen. An Förderleistungen wurden insgesamt rund 518 Millionen Euro bewilligt.
Mit dem am 01.10.2010 in Kraft getretenen 23. Änderungsgesetz zum BAföG" gelten auch bei Aufstiegsfortbildungen deutlich verbesserte Förderkonditionen. Die Bedarfssätze und Freibeträge sind - wie im BAföG auch - um 2 Prozent und die Freibeträge um 3 Prozent angestiegen.
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Rede der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Prof. Dr. Annette Schavan, MdB, anlässlich der 2./3. Lesung des Regierungsentwurfs des Aufstiegsfortbildungs- förderungsgesetzes am 12. Februar 2009 im Deutschen Bundestag (URL: http://www.bmbf.de/pubRD/mr_20090212.pdf)
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(URL: http://www.bmbf.de/pubRD/gegenueberstellung_afbg_novelle.pdf)

Das Aufstiegsfortbildungs-
förderungsgesetz
2011, 8 Seiten
Download [PDF - 147,6 kB] (URL: http://www.bmbf.de/pub/das_neue_afbg-flyer.pdf)

Gesetz und Beispiele
2009, 70 Seiten
Download [PDF - 777,8 kB] (URL: http://www.bmbf.de/pub/das_neue_afbg.pdf)
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