Wissenschaft

Chancengleichheit sichern durch BAföG

Wie kann ich mein Studium finanzieren? Eine Antwort darauf gibt das BAföG. Das "22. Gesetz zur Änderung des BAföG" sieht weitere deutliche Verbesserungen vor: Die BAföG-Sätze werden erhöht, die Hinzuverdienstgrenze wird für alle Auszubildenden auf 400 Euro monatlich ausgedehnt. Auszubildende mit Kindern werden zukünftig durch die Einführung eines als Zuschuss zu gewährenden pauschalen Kinderbetreuungszuschlags stärker unterstützt. Migrantenkinder erhalten leichter Zugang zum BAföG. Die Novelle ist seit Jahresbeginn 2008 in Kraft. BAföG ist damit ein wichtiges Element, um mehr Jugendliche für ein Studium zu gewinnen.

Junge Leute haben zu Recht Vertrauen in die staatliche Ausbildungsförderung. Jeder vierte Studierende in der Regelstudienzeit erhält heute Förderung nach dem BAföG. Der durchschnittliche Förderungsbetrag blieb in den letzten Jahren praktisch konstant und lag bei den Schülern zuletzt bei 301 Euro, bei den Studierenden bei 375 Euro. Im Vergleich zu 2006 geringfügig gestiegen ist mit 47,4 % der Anteil der Vollgeförderten, worin sich insbesondere das Bildungsengagement der untersten Einkommensschichten widerspiegelt. Mehr als zwei Drittel der BAföG-Geförderten hätten nach eigenen Angaben ohne BAföG nicht studieren können. Daneben wird mit dem Bildungskredit ein zeitlich befristeter, zinsgünstiger Kredit zur Unterstützung in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen angeboten. Aber auch diejenigen, deren Eltern die Ausbildungskosten finanziell tragen könnten, haben seit Frühjahr 2006 die Möglichkeit, selbst ihr Studium zu finanzieren über einen Studienkredit, den die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) im Auftrag des Bundes unbürokratisch und passgenau zu günstigen Konditionen anbietet. Für Kinder aus einkommensschwachen Familien bleibt das BAföG jedoch das zentrale Instrument zur Unterstützung bei der Finanzierung des Studiums. Dabei steht auch ihnen der Studienkredit zur ergänzenden Finanzierung je nach eigenem Bedürfnis offen.

Nur durch eine verlässliche staatliche Absicherung der individuellen Finanzierung qualifizierter Ausbildung kann es gelingen, alle Bildungsreserven auszuschöpfen. Allein der Bund stellt derzeit jährlich fast 1,5 Mrd. € für die Ausbildungsförderung zur Verfügung. Bund und Länder zusammen bringen hierfür über 2,2 Mrd. € jährlich auf.

Das 22. Gesetz zur Änderung des BAföG

Nach Inkrafttreten des "22. Gesetzes zur Änderung des BAföG" sind die  BAföG-Bedarfssätze seit August 2008 um 10 Prozent gestiegen. Der maximale BAföG-Höchstsatz steigt damit von 585 auf  643 Euro pro Monat. Die  Freibeträge wurden um 8 Prozent zum Schuljahres- und Semesterbeginn im Sommer/Herbst 2008 angehoben. Wegen der Abhängigkeit anderer Fördersätze von den Regelungen beim BAföG haben diese Anhebungen auch Auswirkungen auf das AFBG, die Berufsausbildungsbeihilfen nach SGB III und sowie die Begabtenförderungsstipendien. Die Hinzuverdienstgrenze ist für alle Auszubildenden auf die Höhe der auch für sog. "Minijobs" geltenden Grenze von 400 Euro monatlich ausgedehnt worden.

Eine Änderung im Altenpflegegesetz stellt sicher, dass die gesetzlich vorgeschriebene Ausbildungsvergütung im Bereich der Altenpflegeberufe künftig nicht mit Hinweis auf mögliche BAföG-Förderung verweigert werden darf. Schließlich soll eine Änderung im SGB II bewirken, dass die grundsätzliche Ausschlussregelung von Arbeitsuchenden, die eine dem Grunde nach mit BAföG förderungsfähige Ausbildung absolvieren, geöffnet wird, um im Einzelfall ALG II wenigstens dann zu leisten, wenn eine BAföG-Förderung wegen Überschreitung der Altersgrenze ausscheidet.

Weitere wesentliche inhaltliche Verbesserungen, die schon Anfang 2008 wirksam wurden, sind:

  • Auszubildende mit Kindern können während der Ausbildung einen pauschalen und als Vollzuschuss gezahlten Kinderbetreuungszuschlag zu ihrem Bedarfssatz in Höhe von 113 Euro monatlich für das erste Kind, 85 Euro für jedes weitere erhalten. Dafür entfällt der Kinderteilerlass beim Darlehensanteil Studierender nach einer Übergangszeit von zwei Jahren nach Inkrafttreten.
  • Zur Integration von Auszubildenden mit Migrationshintergrund wird die Förderungsberechtigung nach BAföG erleichtert. Ausländische Auszubildende, mit langfristiger Aufenthaltsberechtigung oder die schon lange in Deutschland leben und eine dauerhafte Bleibeperspektive haben, erhalten BAföG auch ohne Anknüpfung an eine vorherige Mindesterwerbsdauer der Eltern
  • Die Internationalisierung wird gestärkt durch Wegfall der obligatorischen Orientierungsphase. Damit sind Studierende nicht mehr zum Studienbeginn in Deutschland gezwungen, sondern können auch für vollständig im europäischen Ausland absolvierte Ausbildungsgänge BAföG erhalten. Die bisher als Vollzuschuss geleisteten Auslandsförderungsbestandteile werden Studierenden künftig - wie die Inlandsförderung auch - mit hälftigem Darlehensanteil gewährt. Gefördert werden außerdem auch Praktika außerhalb Europas.

 

International und weltoffen: BAföG-Auslandsförderung

Eine Evaluierung der BAföG-Auslandsförderung hat im Herbst 2005 gezeigt, dass die Geförderten zufrieden sind: 93 Prozent der Befragten gaben in der von der Hochschulinformationssystem (HIS)-GmbH durchgeführten Umfrage an, der Studienaufenthalt habe zur ihrer Persönlichkeitsentwicklung beigetragen. Ohne das Auslands-BAföG hätte fast die Hälfte der Befragten den Auslandsaufenthalt nicht durchgeführt.

Mehr als 19.500 Auszubildende absolvierten 2005 einen Auslandsaufenthalt mit Hilfe der staatlichen Förderung. Nach der Steigerung um ca. 17 Prozent von 2003 zu 2004 war das eine erneute Steigerung von ca. 6 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Zwei Drittel wählten ein Zielland in der Europäischen Union (EU). Am beliebtesten war Großbritannien, gefolgt von Spanien und Frankreich. Geförderte Schülerinnen und Schüler absolvierten Auslandsaufenthalte am häufigsten in den USA (insgesamt 898 im Jahr 2005).

Dennoch bleiben die weitaus meisten Auszubildenden an einem nur vorübergehenden Auslandsaufenthalt interessiert.

Mit dem 22. Gesetz zur Änderung des BAföG werden auch Konsequenzen aus der Evaluierung der Auslandsförderung gezogen. Es wurde die Möglichkeit geschaffen, auch vollständig im europäischen Ausland durchgeführte Ausbildungsgänge und Praktika außerhalb Europas ohne zusätzlich Voraussetzungen nach dem BAföG zu fördern. Durch die Anknüpfung den Aufenthaltstitel ist der Kreis der förderungsberechtigten ausländischen Auszubildenden mit Bleibeperspektive erweitert worden mehr

Weitere Informationen zu BAföG, Bildungskredit und Studienkredit:

  • Wissenschaft

    Das neue BAföG

    Die neuen BAföG-Internet-Seiten des BMBF bieten einen Überblick über das Ausbildungsförderungsgesetz nach dem aktuell gültigen Stand. Dort können Sie Regelungen, Beispiele und Gesetzestexte nachschlagen, die nötigen Informationen für die Antragstellung erhalten und das für Sie zuständige Amt für Ausbildungsförderung ermitteln.
    mehr (URL: http://www.bmbf.de/de/2793.php)

English version of this page
(URL: http://www.bmbf.de/en/892.php)

Dokumente

Publikationen

  • Das neue BAföG

    Titelbild der Publikation

    Informationen zur Ausbildungsförderung

    2007, 2 Seiten
    Bestell-Nr.: 29958

    Kostenlos bestellen

    Download [PDF - 117,1 kB] (URL: http://www.bmbf.de/pot/download.php/M%3A0+Das+neue+BAf%F6G/~DOM;/pub/bafoeg_flyer.pdf)
    barrierefrei

Hier finden Sie die lieferbaren Materialien.
(URL: http://www.bmbf.de/publikationen/)

Hotlines

  • BAföG-Hotline

    • Mo - Fr 8 - 20 h
    • Telefonnummer: 0800-2236341