11.11.2008 - 31.12.2008
Expertise zum Thema "Innovationspotentiale des Ausbildungsplatzprogramms Ost"
Stelle, die zur Angebotsabgabe affordert:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Heinemannstraße 2
53175 Bonn
die Zuschlag erteilende Stelle:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Heinemannstraße 2
53175 Bonn
Stelle bei der die Angebote einzureichen sind:
Bundesinstitut für Berufsbildung,
Frau Christa Tengler
Robert-Schuman-Platz 3
53175 Bonn
Für fachliche Rückfragen steht Ihnen Frau Dr. Nicole Pötter, Telefon: 0228/107-1632, E-Mail: poetter@bibb.de
für Rückfragen zum Ausschreibungsverfahren Frau Tengler, Telefon: 0228-1071519, E-Mail: tengler@bibb.de zur Verfügung.
Öffentliche Ausschreibung
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt im Rahmen seiner Berufsbildungsforschungsinitiative einen Auftrag über eine Expertise zum Thema "Innovationspotentiale des Ausbildungsplatzprogramms Ost" zu vergeben. Die Expertise soll Empfehlungen erarbeiten, wie Innovationen, die durch das Ausbildungsplatzprogramm Ost entstanden sind, genutzt werden können. Dies soll auf der Basis schon vorhandener Evaluationen und unter Herausarbeitung der Besonderheiten der zu erwartenden Entwicklung des Ausbildungs- und Arbeitsmarktes in den neuen Bundesländern erfolgen.
Keine Aufteilung der Lose
Das Angebot muss bis Dienstag, 09.12.2008, 13.00 Uhr beim Bundesinstitut für Berufsbildung eingegangen sein.
Der verschlossene Umschlag ist wie folgt zu beschriften:
Nicht öffnen - Angebot: " Ausbildungsplatzprogramm Ost
Bundesinstitut für Berufsbildung
Frau Tengler A 3.3
Robert-Schuman-Platz 3
53175 Bonn
Senden Sie uns Ihr Angebot zusammen mit der ausgefüllten Anlage 5 in dreifacher Ausfertigung. Die Verdingungsunterlagen finden Sie unter http://www.bibb.de/de/50259.htm Ausschreibungen
Die Zuschlags- und Bindefrist endet am 31. Dezember 2008.
Preis: 30 %
Inhaltliche Kohärenz: 10 %
Gestaltung des Angebots: 15 %
Qualifikation des eingesetzten Personals: 20 %
Forschungsdesign: 25 %
Nebenangebote werden berücksichtigt.
Kosten für die Erstellung eines Angebotes werden nicht erstattet.
Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gem. § 27 VOL/A. Eine Benachrichtigung über das Ausschreibungsergebnis erfolgt nur gegen besonderen Antrag, der unter Beifügung eines frankierten Rückumschlages mit dem Angebot zu stellen ist.
[PDF - 62.1 kB]
(URL: http://www.bmbf.de/pot/download.php/M%3A2753+Allgemeine+Liefer-+und+Zahlungsbedingungen/~/pub/allgemeine_liefer_und_zahlungsbedingungen.pdf)
[PDF - 38.6 kB]
(URL: http://www.bmbf.de/pot/download.php/M%3A2756+Bietererkl%26auml%3Brung+national/~/pub/bietererklaerung_form_national.pdf)
[PDF - 91.6 kB]
(URL: http://www.bmbf.de/pot/download.php/M%3A2755+Bewerbungsbedingungen+nationale+Ausschreibung/~/pub/bewerbungsbedingungen_national.pdf)